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從奧地利兵役法轉貼而來 內容如下 Ausschluss von der Einberufung § 25. (1) Von der Einberufung zum Prasenzdienst sind ausgeschlossen 1. Wehrpflichtige, uber die eine Freiheitsstrafe verhangt worden ist und die Strafaufschub oder Strafunterbrechung bewilligt erhielten, fur die Dauer dieses Aufschubes oder dieser Unterbrechung 2. Wehrpflichtige, die sich in Haft befinden oder sonst auf behordliche Anordnung angehalten werden, fur die Dauer dieser Haft oder dieser Anhaltung, 由於看不懂德文 只好向板上諸位求救 謝謝 -- ※ 發信站: 批踢踢實業坊(ptt.cc) ◆ From: 163.29.79.251